Die HOAI gliedert jedes Planungs- und Bauprojekt in neun Leistungsphasen. Auch wenn die Honorarhöhe seit 2021 nicht mehr verbindlich ist, bleibt diese Struktur das gemeinsame Vokabular von Planung, Ausführung und Überwachung.
Was die HOAI regelt
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die Planungs- und Überwachungsleistungen am Bau in neun aufeinander aufbauende Leistungsphasen gliedert. Jede Phase hat eigene Aufgaben und Ergebnisse, von der ersten Grundlagenermittlung bis zur Betreuung des fertigen Bauwerks.
Seit 2021 ist die HOAI in der Höhe der Honorare nicht mehr verbindlich. Die inhaltliche Struktur der Leistungsphasen ist aber geblieben und dient weiterhin als bewährter, praxisnaher Rahmen für Planung, Ausführung und Abrechnung, gerade bei komplexen Infrastrukturprojekten.
Die neun Leistungsphasen
Die Phasen 1 bis 5 sind Planungsphasen, die Phasen 6 bis 9 begleiten die Ausführung:
- LPH 1 Grundlagenermittlung: Aufgabe klären, Rahmenbedingungen erfassen.
- LPH 2 Vorplanung: erste Lösungskonzepte und Variantenvergleich.
- LPH 3 Entwurfsplanung: das tragfähige Gesamtkonzept.
- LPH 4 Genehmigungsplanung: Unterlagen für das behördliche Verfahren.
- LPH 5 Ausführungsplanung: die baureifen Detailpläne.
- LPH 6 Vorbereitung der Vergabe: Leistungsverzeichnisse und Mengen.
- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote prüfen, Vergabe vorbereiten.
- LPH 8 Objektüberwachung: die Überwachung der Bauausführung.
- LPH 9 Objektbetreuung: Begleitung nach Fertigstellung, Mängelverfolgung.
Leistungsphase 8: die Objektüberwachung
Die Objektüberwachung in Leistungsphase 8 ist die fachliche Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Planung, Genehmigung und den anerkannten Regeln der Technik. Hier entscheidet sich, ob aus guten Plänen ein mangelfreies Bauwerk wird: Qualität, Kosten und Termine werden überwacht, dokumentiert und gesteuert.
Im Bahnbau bekommt genau diese Phase ihre besondere Ausprägung. Aus der allgemeinen Objektüberwachung wird die Bauüberwachung Bahn, ergänzt um personengebundene Sicherungs- und Berechtigungsaufgaben und um die Verantwortung für den laufenden Betrieb.
Der Bahn-Winkel
Während im Hochbau die Objektüberwachung primär Qualität und Termine sichert, kommt im Bahnbau die Sicherheit eines weiterlaufenden Verkehrssystems hinzu. Die Überwachung muss Bauzustände, Betra, Schaltzustände der Oberleitung und die Schnittstellen zur Leit- und Sicherungstechnik im Blick behalten.
Wo Projekte an den Phasenübergängen scheitern
Die größten Risiken liegen selten innerhalb einer Phase, sondern an den Übergängen. Wird die Ausführungsplanung (LPH 5) nicht sauber an die Objektüberwachung (LPH 8) übergeben, fehlen auf der Baustelle wichtige Festlegungen. Wird die Genehmigungsplanung (LPH 4) zu knapp behandelt, holt das Verfahren das Projekt später ein.
Im Bahnbau verschärft sich das, weil zusätzlich betriebliche Schnittstellen wie Sperrpausen und Inbetriebnahmefenster früh eingeplant werden müssen. Eine Begleitung, die mehrere Phasen aus einer Hand verantwortet, hält dieses Wissen über die Übergänge hinweg zusammen und verhindert, dass an jeder Schnittstelle neu eingearbeitet werden muss.
Die Phasen in einem typischen Bahnprojekt
In der Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1 und 2) wird der Bedarf geklärt und der Lösungsraum abgesteckt. Im Bahnbau gehören hier schon erste Überlegungen zu Bauzuständen und verfügbaren Sperrpausen dazu, denn sie bestimmen später, was überhaupt umsetzbar ist.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) ist bei Eisenbahnvorhaben oft der kritische Pfad. Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren binden Zeit, und Fehler oder Lücken in dieser Phase verzögern das gesamte Projekt, unabhängig davon, wie gut später gebaut wird.
Mit der Ausführungsplanung und der Vergabe (LPH 5 bis 7) entstehen die baureifen Unterlagen und die vertragliche Grundlage. Hier entscheidet sich, ob die Bauüberwachung später auf vollständige, widerspruchsfreie Pläne zugreifen kann.
In der Objektüberwachung (LPH 8), im Bahnbau der Bauüberwachung Bahn, wird gebaut und überwacht, bis die Anlage über die Inbetriebnahme in den Betrieb übergeht. Die Objektbetreuung (LPH 9) schließt mit Mängelverfolgung und Dokumentation an.
Häufige Fragen
Wie viele HOAI-Leistungsphasen gibt es?
Neun. Die Phasen 1 bis 5 sind Planungsphasen, die Phasen 6 bis 9 begleiten die Ausführung, darunter die Objektüberwachung in Phase 8.
Ist die HOAI noch verbindlich?
Die Honorarhöhe ist seit 2021 nicht mehr verbindlich. Die Struktur der neun Leistungsphasen bleibt aber als fachlicher Rahmen maßgeblich.
Was ist die Objektüberwachung?
Leistungsphase 8: die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Planung, Genehmigung und den anerkannten Regeln der Technik. Im Bahnbau entspricht sie der Bauüberwachung Bahn.